| Wer kann bei Musikelektronik Geib & Hasenclever mieten? |
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| Allgemein | |
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Jede volljährige Person welche ihren Wohnsitz in Deutschland hat und die angemietete Technik in Deutschland einsetzen möchte. Bei jugendlichen Kunden benötigen wir eine Haftungserklärung (Übernahmeerklärung) eines Erziehungsberechtigten und behalten uns ggf. eine Sicherheitszahlung vor. Bei Firmenkunden, Vereinen, Gruppen kann eine Legetimation (Vollmacht) erforderlich sein. |
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